November 13, 2007
Reiserücktrittsversicherung
Freudestrahlend treffen Sie sich abends mit Freunden, die Sie seit Ewigkeiten nicht mehr gesehen haben. Nach einiger Zeit berichten Sie, dass Sie heute etwas für Sie total verrücktes getan haben: Sie haben eine zweiwöchige Reise auf die Maledivien gebucht! In drei Monaten soll es losgehen! Sie sind immer noch ganz aufgeregt, und wenn Sie ehrlich sind, wissen Sie nicht, was Sie mehr aufregt.
Ihr untypisches Handeln oder Ihre Urlaubsvorfreude! Auf alle Fälle sind Sie glücklich!
Plötzlich fragt Ihr Freundin Sie: „Du hast ja bei dem Preis auch eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen?!“
Nein, dies hatten Sie vor lauter Begeisterung vergessen! Ein Kribbeln setzt in Ihrer Magengegend ein…was ist , wenn etwas passiert… das ganze Geld…kann ich das noch rückwirkend? Kein Problem! Wir bieten auf unserer Internetseiten die Möglichkeit mit einer Reiserücktrittsversicherung bis maximal 42 Tage nach der Buchung dies nachzuholen! Hierbei muss zwischen dem Tag der Buchung und dem Tag des Reisebeginnes mindestens 15 Tage liegen.
Sie finden bei uns weiterhin einen Preis- und Leistungsvergleich von mehreren Versicherern zur Thematik Reiserücktrittsversicherung, ob mit oder ohne Selbstbeteiligung.
Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch persönlich zur Verfügung.
Wenn Sie also Fragen haben – wir beraten Sie gerne: A & S GmbH
Tel.: 0228 – 33 88 77 0

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